Die Klinikum Osnabrück GmbH ist ein kommunales Krankenhaus der Maximalversorgung unter der Trägerschaft der Stadt Osnabrück. Seit mehr als 150 Jahren sind wir dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger der Region verpflichtet. Aus dieser Tradition erwächst die auch im Leitbild des Klinikums ausgedrückte Verantwortung des Klinikums Menschlichkeit, Ökologie und Ökonomie im besten Sinne zu einem Miteinander zu führen:
Mit Herz und Verstand – Der Mensch bei uns im Mittelpunkt
Das Klinikum Osnabrück ist sich seiner besonderen Verantwortung für Mitarbeitende, Patientinnen und Patienten sowie für die Gesellschaft bewusst. Es bekennt sich zur Einhaltung und Förderung grundlegender Rechte in Übereinstimmung mit den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der UN-Menschenrechtserklärung.
Wir setzen geltendes Recht um und tragen Sorge dafür, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen vorzubeugen. Wir verurteilen jede Art von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Arten der Sklaverei sowie jegliche Form von Diskriminierung.
Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung und setzt diese gemeinsam mit den Leitungen der Abteilungen um.
Diese Grundsatzerklärung stellt eine verbindliche Grundlage für die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten am Klinikum Osnabrück gemäß des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) dar und gilt für unsere.eigenen Geschäftsbereiche sowie für alle unsere Mitarbeitenden, und richtet sich auch an unsere Geschäftspartner in den Lieferketten.
Menschrechte und Umweltschutz
Das Klinikum Osnabrück beachtet die geltenden rechtlichen Pflichten und handelt nach ethischen Grundsätzen. In diesem Rahmen verpflichtet sich das Klinikum Osnabrück zur Beachtung der im Folgenden aufgelisteten internationalen Standards:
- Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN),
- Die Konvention und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards,
- Die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC),
- Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte,
- Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
und
- Die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen.
Das Klinikum Osnabrück achtet und setzt sich zum Schutz der Menschenrechte sowie umweltbezogenen Sorgfaltspflichten u.a. Verbot von Zwangs- und Pflichtarbeit, Verbot von Kinderarbeit, Recht auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Schutz vor Diskriminierung, Chancengleichheit, Umweltschutz, Schutz von lokalen Gemeinschaften und indigenen Völkern etc. ein und erwartet dies insbesondere auch von seinen unmittelbaren Zulieferern:
Zur Einhaltung und Überwachung dieser internationalen Standards wurden im Klinikum Osnabrück Strukturen geschaffen, die die Einhaltung dieser rechtlichen Pflichten und ethischen Grundsätzen ständig überwachen z.B. die Position des Menschenrechtsbeauftragten, des Datenschutzbeauftragten, des Compliance-Beauftragten, Gefahrgutbeauftragte. Allen Mitarbeitenden des Klinikums Osnabrücks steht ein System zur Verfügung zur Meldung von kritischen Ereignissen sowie ein Hinweisgebersystem zur Meldung von Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie gegen die Compliance-Richtlinie.
Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten:
- Zulieferer und Dienstleister
Die strikte Einhaltung des oben formulierten Anspruchs wird auch gegenüber allen unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern erhoben. Im Rahmen der Auswahl von Zulieferern und bei Auftragsvergabeverfahren werden die menschenrechts- und umweltbezogenen Anforderungen des LkSG beachtet. Unsere gesetzlichen und ethischen Anforderungen <s> </s>halten wir in unseren Allgemeinen Einkaufsbedingungen mit den jeweiligen Lieferanten fest.
- Verfahren zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten
- Risikomanagement
Das Risikomanagement sorgt für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach dem LkSG .
Die Leitung Qualitäts- und Risikomanagement ist an die Geschäftsführung angebunden. Das Risikomanagement wird durch den Menschenrechtsbeauftragten unterstützt, durch welchen die Überwachung der Anforderungen des LkSG erfolgt. Dieser überwacht auch das Risikomanagement (§ 4 Abs. 3 LkSG).
Risikoanalysen werden jährlich durchgeführt, um die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken zu ermitteln. Die Ergebnisse werden der Geschäftsführung berichtet. Wird ein Risiko ermittelt, werden Abhilfemaßnahmen ergriffen, um dem Risiko zu begegnen.
Ein Verstoß von Lieferanten gegen diese Grundsatzerklärung wird konsequent nachgegangen, eine Nichtbeachtung der geltenden gesetzlichen Regelungen oder eine Nichtbeachtung von Präventionsmaßnahmen führt zu fallbezogenen Abhilfemaßnahmen. Das Klinikum Osnabrück verpflichtet seine Lieferanten zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen. Je nach Schwere der Verletzung behält sich das Klinikum Osnabrück vor – nach angemessener Reaktionszeit – Konsequenzen aus den Menschenrechtsverletzungen bei unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern zu ziehen. Diese können u.a. auch die Beendigung der Geschäftsbeziehung zur Folge haben. Die Abhilfemaßnahmen werden jährlich evaluiert und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft.
Im Rahmen von Beschaffungen im Klinikum Osnabrück sind die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen des LkSG implementiert. Die Präventionsmaßnahmen werden einmal jährlich evaluiert und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Wir arbeiten kontinuierlich an einer Verbesserung der Präventionsmaßnahmen. Zudem werden Schulungen von Mitarbeitenden durchgeführt.
Ein Beschwerdeverfahren, welches die Anforderungen des LkSG erfüllt, ist zur Meldung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sowie zur Meldung von Verletzungen eingerichtet und öffentlich auf der Internetseite unseres Klinikums zugänglich. Das Verfahren sowie Zuständigkeiten sind dort schriftlich beschrieben.
Es wird jährlich ein Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr erstellt und spätestens vier Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres auf der Internetseite des Klinikums veröffentlicht.
Die Umsetzung des LkSG und die dadurch verbundenen Herausforderungen sind für uns ein großes Anliegen. Aus diesem Grunde werden Strategien und Maßnahmen kontinuierlich überprüft und verbessert. Das Klinikum Osnabrück versucht seiner Verantwortung gegenüber der Umwelt und der Gesellschaft bereits durch die Schaffung und Etablierung als Green Hospital Rechnung zu tragen, um eine Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit herbeizuführen.
Die Grundsatzerklärung gilt ab Bekanntmachung für die Klinikum Osnabrück GmbH, allen dortigen Geschäftsbereichen und Töchterunternehmen der Klinikum Osnabrück GmbH.
Sie steht in Übereinstimmung mit der jeweils aktuellen Version der Beschaffungsordnung der Klinikum Osnabrück GmbH sowie der Verfahrensanweisung des Klinikums Osnabrück zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.