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ETHIKKOMITEE

Klinisches Ethikkomitee

Seit 2005 ist das Klinische Ethikkomitee (KEK) am Klinikum Osnabrück GmbH etabliert.

Als Klinikum der Maximalversorgung erleben wir täglich einen Zuwachs an medizinischen Möglichkeiten, die das Leben unserer Patienten:innen verbessern und verlängern.

In dem Spannungsfeld zwischen medizinisch machbarer Therapie und dem Patientenwillen kann es zu ethischen Fragestellungen kommen.

Das Ethikkomitee hat die Aufgabe bei der Suche nach einer ethisch begründeten und für alle beteiligten nachvollziehbaren Entscheidung zu unterstützen, beraten und zur Seite zu stehen.

Durch die unterschiedlichen Perspektiven verschiedener Berufsgruppen im Ethikkomitee entstehen Orientierungshilfen für das Behandlungsteam, für Patienten und Angehörige.

Kontakt

Klinikum Osnabrück GmbH
Pflegedirektion
Am Finkenhügel 1
49076 Osnabrück

Telefon: 0541 405-4201
E-Mail: pflegedirektion@klinikum-os.de

 

 

 

 

 

Leistungen des Klinischen Ethikkomitees:

  • Klinische Ethikberatung bei schwierigen Entscheidungssituationen
  • Ethische Fallbesprechungen auf den jeweiligen Stationen
  • Entwicklung ethischer Handlungsempfehlungen für das Klinikum
  • Fort- und Weiterbildung der Mitarbeitenden des Klinikums

Das Ethikkomitee dient nicht dazu über die Behandlung eines Patienten zu urteilen, Verantwortung zu delegieren oder Kommunikationsprobleme zu lösen.

Beispiele

  • Soll im Rahmen einer schweren Erkrankung oder vielleicht sogar angesichts der Aussichtslosigkeit einer Krankheit eine Behandlung überhaupt noch durchgeführt oder besser begrenzt werden?
  • Was ist für mich bzw. meinen mir nahestehenden Menschen genau das Richtige?
  • Welche Hilfe gibt es bei meinen Entscheidungen?

Team

Das Ethikkomitee besteht aus einem geschulten, multiprofessionellen Team aus den Bereichen:

  • Medizin
  • Pflege
  • Seelsorge
  • Sozialmanagement
  • Recht
  • Bürgerschaft
  • Akademie

Der Großteil unserer Mitglieder hat eine Fortbildung zum „Ethikberater im Gesundheitswesen“ (K1).

Wer kann die Ethikberatung anfordern?

Alle am Behandlungsprozess und Betreuung von Patient:innen beteiligten Personen, sowie Patient:innen selbst, seine Angehörigen, Bevollmächtigte oder Betreuer.