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Unternehmensverantwortung

Grundsatzerklärung

Die Klinikum Osnabrück GmbH ist ein kommunales Krankenhaus der Maximalversorgung unter der Trägerschaft der Stadt Osnabrück. Seit mehr als 150 Jahren sind wir dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger der Region verpflichtet. Aus dieser Tradition erwächst die auch im Leitbild des Klinikums ausgedrückte Verantwortung des Klinikums Menschlichkeit, Ökologie und Ökonomie im besten Sinne zu einem Miteinander zu führen:

Mit Herz und Verstand – Der Mensch bei uns im Mittelpunkt

Das Klinikum Osnabrück ist sich seiner besonderen Verantwortung für Mitarbeitende, Patientinnen und Patienten sowie für die Gesellschaft bewusst. Es bekennt sich zur Einhaltung und Förderung grundlegender Rechte in Übereinstimmung mit den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der UN-Menschenrechtserklärung.

Wir setzen geltendes Recht um und tragen Sorge dafür, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen vorzubeugen. Wir verurteilen jede Art von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Arten der Sklaverei sowie jegliche Form von Diskriminierung.

Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung und setzt diese gemeinsam mit den Leitungen der Abteilungen um. 

Diese Grundsatzerklärung stellt eine verbindliche Grundlage für die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten am Klinikum Osnabrück gemäß des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) dar und gilt für unsere.eigenen Geschäftsbereiche sowie für alle unsere Mitarbeitenden, und richtet sich auch an unsere Geschäftspartner in den Lieferketten.

Menschrechte und Umweltschutz

Das Klinikum Osnabrück beachtet die geltenden rechtlichen Pflichten und handelt nach ethischen Grundsätzen. In diesem Rahmen verpflichtet sich das Klinikum Osnabrück zur Beachtung der im Folgenden aufgelisteten internationalen Standards: 

  • Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN),
  • Die Konvention und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards,
  • Die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC),
  • Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte,
  • Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

und

  • Die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen.

Das Klinikum Osnabrück achtet und setzt sich zum Schutz der Menschenrechte sowie umweltbezogenen Sorgfaltspflichten u.a. Verbot von Zwangs- und Pflichtarbeit, Verbot von Kinderarbeit, Recht auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Schutz vor Diskriminierung, Chancengleichheit, Umweltschutz, Schutz von lokalen Gemeinschaften und indigenen Völkern etc. ein und erwartet dies insbesondere auch von seinen unmittelbaren Zulieferern:

Zur Einhaltung und Überwachung dieser internationalen Standards wurden im Klinikum Osnabrück Strukturen geschaffen, die die Einhaltung dieser rechtlichen Pflichten und ethischen Grundsätzen ständig überwachen z.B. die Position des Menschenrechtsbeauftragten, des Datenschutzbeauftragten, des Compliance-Beauftragten, Gefahrgutbeauftragte. Allen Mitarbeitenden des Klinikums Osnabrücks steht ein System zur Verfügung zur Meldung von kritischen Ereignissen sowie ein Hinweisgebersystem zur Meldung von Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie gegen die Compliance-Richtlinie.

Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten:

  • Zulieferer und Dienstleister

Die strikte Einhaltung des oben formulierten Anspruchs wird auch gegenüber allen unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern erhoben. Im Rahmen der Auswahl von Zulieferern und bei Auftragsvergabeverfahren werden die menschenrechts- und umweltbezogenen Anforderungen des LkSG beachtet. Unsere gesetzlichen und ethischen Anforderungen <s> </s>halten wir in unseren Allgemeinen Einkaufsbedingungen mit den jeweiligen Lieferanten fest.

  • Verfahren zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten
  • Risikomanagement

Das Risikomanagement sorgt für die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach dem LkSG .

Die Leitung Qualitäts- und Risikomanagement ist an die Geschäftsführung angebunden. Das Risikomanagement wird durch den Menschenrechtsbeauftragten unterstützt, durch welchen die Überwachung der Anforderungen des LkSG erfolgt. Dieser überwacht auch das Risikomanagement (§ 4 Abs. 3 LkSG).

  • Risikoanalysen

Risikoanalysen werden jährlich durchgeführt, um die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken zu ermitteln. Die Ergebnisse werden der Geschäftsführung berichtet. Wird ein Risiko ermittelt, werden Abhilfemaßnahmen ergriffen, um dem Risiko zu begegnen. 

Ein Verstoß von Lieferanten gegen diese Grundsatzerklärung wird konsequent nachgegangen, eine Nichtbeachtung der geltenden gesetzlichen Regelungen oder eine Nichtbeachtung von Präventionsmaßnahmen führt zu fallbezogenen Abhilfemaßnahmen. Das Klinikum Osnabrück verpflichtet seine Lieferanten zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen. Je nach Schwere der Verletzung behält sich das Klinikum Osnabrück vor – nach angemessener Reaktionszeit – Konsequenzen aus den Menschenrechtsverletzungen bei unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern zu ziehen. Diese können u.a. auch die Beendigung der Geschäftsbeziehung zur Folge haben. Die Abhilfemaßnahmen werden jährlich evaluiert und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft.

  • Präventionsmaßnahmen

Im Rahmen von Beschaffungen im Klinikum Osnabrück sind die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen des LkSG implementiert. Die Präventionsmaßnahmen werden einmal jährlich evaluiert und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Wir arbeiten kontinuierlich an einer Verbesserung der Präventionsmaßnahmen. Zudem werden Schulungen von Mitarbeitenden durchgeführt.

  • Beschwerdeverfahren

Ein Beschwerdeverfahren, welches die Anforderungen des LkSG erfüllt, ist zur Meldung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sowie zur Meldung von Verletzungen eingerichtet und öffentlich auf der Internetseite unseres Klinikums zugänglich. Das Verfahren sowie Zuständigkeiten sind dort schriftlich beschrieben.

  • Berichterstellung

Es wird jährlich ein Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr erstellt und spätestens vier Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres auf der Internetseite des Klinikums veröffentlicht.

Die Umsetzung des LkSG und die dadurch verbundenen Herausforderungen sind für uns ein großes Anliegen. Aus diesem Grunde werden Strategien und Maßnahmen kontinuierlich überprüft und verbessert. Das Klinikum Osnabrück versucht seiner Verantwortung gegenüber der Umwelt und der Gesellschaft bereits durch die Schaffung und Etablierung als Green Hospital Rechnung zu tragen, um eine Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit herbeizuführen.

Die Grundsatzerklärung gilt ab Bekanntmachung für die Klinikum Osnabrück GmbH, allen dortigen Geschäftsbereichen und Töchterunternehmen der Klinikum Osnabrück GmbH. 

Sie steht in Übereinstimmung mit der jeweils aktuellen Version der Beschaffungsordnung der Klinikum Osnabrück GmbH sowie der Verfahrensanweisung des Klinikums Osnabrück zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. 

 

Lieferkettensorgfaltspflicht

Die Klinikum Osnabrück GmbH und ihre Tochtergesellschaften nehmen die Verantwortung in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz sehr ernst und sind auf die gesetzlichen Anforderungen gut vorbereitet.

Wir bekennen uns zur Achtung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt und orientieren uns hierbei maßgeblich an geltenden internationalen Rahmenwerken und Leitlinien. Auch von ihren Zulieferunternehmen erwarten die Klinikum Osnabrück GmbH und ihre Tochtergesellschaften die Implementierung angemessener Prozesse und Maßnahmen, um die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

Hierzu zählen u.a.:

  • die Berücksichtigung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen bei Entscheidungsprozessen
  • die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle
  • die regelmäßige Risikoanalyse innerhalb der Klinikum Osnabrück im Hinblick auf Menschenrechts- und Umweltrisiken
  • die kontinuierliche Risikoanalyse der Zulieferunternehmen im Hinblick auf Menschenrechts- und Umweltrisiken
  • die Etablierung eines Beschwerdeverfahren 
  • die regelmäßige Berichterstattung
  • die Schulung von Beschäftigten
  • Benachrichtigungsverfahren
     

Beschwerdeverfahren 

Wir ermöglichen es allen Personen, Informationen zu menschenrechtlichen und/oder umweltbezogenen Risiken oder Verstößen zu übermitteln. Hierzu haben wir ein Beschwerdeverfahren etabliert. Sie haben die Möglichkeit, in der Klinikum Osnabrück GmbH über drei unterschiedliche Beschwerdekanäle eine persönliche Ansprechperson – die Compliance Beauftragte – zu erreichen.

Beschwerdekanäle:

  1. Telefon: 0541 405-5210
  2. E-Mail: compliance@klinikum-os.de
  3. Postalisch:
    Streng vertraulich
    Compliance-Beauftragte am Klinikum Osnabrück
    Am Finkenhügel 1
    49076 Osnabrück
     

Bitte beachten Sie bei der Übermittlung aller Nachrichten auch unsere Datenschutzhinweise.

Koordinierungsstelle

Zur Koordination der Erfüllung der Sorgfaltspflichten wurde am Klinikum Osnabrück eine zentrale Stelle etabliert, welche als Bindeglied zwischen externen Personen/Organisationen, den Fach- und Funktionsbereichen und der Geschäftsführung dient. Sie steuert die Durchführung regelmäßiger und anlassbezogener Risikoanalysen, koordiniert die Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen und betreut das Benachrichtigungsverfahren.

Für weitere Details empfehlen wir Ihnen auch die offizielle Gesetzeserläuterung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz

 

Compliance-Beauftragte

Telefon: 0541 405 5210
Mail: compliance@klinikum-os.de
Post:
Streng vertraulich
Compliance-Beauftragte am Klinikum Osnabrück
Am Finkenhügel 1
49076 Osnabrück

Menschenrechtsbeauftragter:
Ingo Mette

Telefon 0541 405 1002
E-Mail: ingo.mette@klinikum-os.de