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Ärztin kontrolliert UltraschallbilderÄrztin kontrolliert Ultraschallbilder

PRÄNATALE MEDIZIN

Zu den Unterthemen

Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge sind in Deutschland drei Ultraschall-Screeninguntersuchungen vorgesehen, welche ca. in der 10. Schwangerschaftswoche (SSW), der 20.-22. SSW und in der 29.-32. SSW stattfinden sollten. Den ersten Ultraschall wird in der Regel Ihr Frauenarzt in der Praxis durchführen.

Schwerpunkte unserer Abteilung bilden die Durchführung des sogenannten 1.-Trimester-Screenings (Nackentransparenz-Messung) in der 12.-14. SSW (zertifiziert durch FMF-Deutschland) und der sogenannte „große Ultraschall“, auch kindlicher „Fehlbildungs-Ultraschall“ genannt, welcher im Bereich der 20. SSW durchgeführt wird. Ein weiterer Schwerpunkt bildet der Einsatz der Dopplersonographie (Durchblutungsmessung der mütterlichen und kindlichen Gefäße) zur Erkennung von Gefahrensituationen durch Minderversorgung des Ungeborenen, sowie die Betreuung von Mehrlingsschwangerschaften.

Überweist Ihr Frauenarzt Sie zu uns mit dem Verdacht auf eine Auffälligkeit beim ungeborenen Kind, bzw. sollten Fehlbildungen im Verlauf der Ultraschalluntersuchung bei uns gefunden werden, bieten wir Ihnen neben einer umfassenden Beratung durch Ärzte des Bereichs für Pränatale Medizin weitergehende Information durch erfahrene Kollegen unserer Kinderklinik an. Sollten invasive Untersuchungen durchgeführt werden, z.B. eine Amniocentese (AC, Fruchtwasseruntersuchung), Chorionzottenbiopsie (CVS, Mutterkuchengewebeentnahme) oder Cordocentese (Nabelschnurpunktion), sind diese Untersuchungen entweder am gleichen Tag oder sehr zeitnah durch erfahrene Ärzte in unserer Abteilung möglich. Bei Notwendigkeit werden selbstverständlich über das vorgesehene Screening hinausgehend zusätzliche Ultraschall-Untersuchungen veranlasst.

Kontakt

Leitung:
Dr. med. Annette Mosel
Oberärztin

Information zu den Ultraschall-Untersuchungen und Eingriffen

Im Folgenden möchten wir Ihnen genauere Information zu den oben genannten vorgeburtlichen Ultraschall-Untersuchungen und Eingriffen geben.

Ultraschalluntersuchung

Nackentransparenz-Screening (12.-14. SSW)

Das Nackentransparenz-Screening wird von der 12.-14. SSW
(Scheitel-Steiß-Länge des Embryos 45-83 mm) durchgeführt und dient

  • der Feststellung der Größe des Kindes und damit des exakten
  • Schwangerschaftsalters bzw. des errechneten Entbindungstermins
  • bei Mehrlingsschwangerschaften der Feststellung der Eineiigkeit
  • dem Erkennen grobstruktureller Auffälligkeiten des Feten
  • dem Messen der fetalen Nackentransparenz und nach Wunsch der Errechnung des individualisierten Risikos für das Vorliegen einer Trisomie 21 (Down-Syndrom) in der jetzigen Schwangerschaft. Dieses kann, wenn gewünscht, mit einer mütterlichen Blutabnahme zur Verbesserung der Aussage kombiniert werden.
Zweites Ultraschall-Screening (20.-22. SSW)

Der „großer Ultraschall“ oder kindlicher „Fehlbildungs-Ultraschall“ dient

  • dem genauen Vermessen des Kindes
  • der Beurteilung der Fruchtwassermenge
  • der speziellen Fehlbildungsdiagnostik, wobei einzelne kindliche Organe genau angesehen werden
  • der Beurteilung des Sitzes des Mutterkuchens und der Versorgung der Gebärmutter.

Durch eine genaue kindliche Fehlbildungsdiagnostik können anatomische Auffälligkeiten an einzelnen Organen erkannt werden. Es ist durch eine Ultraschall-Untersuchung nicht möglich, eine kindliche Chromosomenerkrankung (z. B. Down-Syndrom, Trisomie 21)/genetische Erkrankung oder Stoffwechselerkrankung mit Sicherheit zu erkennen.

Drittes Ultraschall-Screening (29.-32. SSW)

Die dritte Ultraschall-Untersuchung dient

  • insbesondere der Beurteilung des Wachstums des Kindes
  • der Beurteilung der Fruchtwassermenge und des Mutterkuchens
  • der Beurteilung von kindlichen Organen
  • bei Notwendigkeit dopplersonographischen Untersuchungen, d. h. der Beurteilung der Durchblutung der Nabelschnur oder kindlichen Blutgefäßen zur besseren Beurteilung der kindlichen Versorgung.
Dopplersonographie

Die Dopplersonographie wird unter anderem durchgeführt bei

  • vermindertem Wachstum des Kindes
  • Fehlbildungen des Kindes
  • Unregelmäßigkeiten des kindlichen Herzschlags
  • mütterlichen Problemen im Rahmen der Schwangerschaft wie schwangerschaftsbedingter Bluthochdruck oder Schwangerschaftszucker (Schwangerschaftsdiabetes).

Eingriffe

Chorionzottenbiopsie (CVS, Mutterkuchengewebsentnahme)

Bei der Chorionzottenbiopsie (11+0 bis 13+6 SSW) wird etwas Gewebe aus dem Mutterkuchen entnommen, in der Regel zur Bestimmung der Anzahl der kindlichen Chromosomen. Eine Mutterkuchengewebsentnahme kann bei Wunsch nach schneller Chromosomendiagnostik auch später in der Schwangerschaft durchgeführt werden (Plazentapunktion).

Im Einzelfall können bei bestimmten Fragestellungen, z. B. beim Vorhandensein bestimmter Erberkrankungen in der Familie der Eltern, spezialisierte Untersuchungen an den Chorionzotten durchgeführt werden um zusätzliche Erkrankungen zu erkennen, Voraussetzung hierfür ist eine vorherige humangenetische Beratung, z. B. im Institut für Humangenetik der Universität Münster.

Indikation:

  • mütterliches Alter >35 Jahre
  • Angst vor kindlicher Chromosomenerkrankung
  • auffälliger Ultraschall, z.B. erweiterte kindliche Nackentransparenz in der Screeninguntersuchung
  • erbliche Chromosomenerkrankung/Stoffwechselerkrankung in der Familie welche vorgeburtlich zu diagnostizieren ist

Komplikationen:
Das Fehlgeburtsrisiko liegt bei 1%.

Durchführung:
Die Chorionzottenbiopsie wird ambulant durchgeführt. Je nach Sitz des Mutterkuchens wird unter Ultraschallsicht entweder durch den Gebärmutterhals (transvaginal) oder durch die mütterliche Bauchdecke (transabdominal) Mutterkuchengewebe entnommen. Das Fehlgeburtsrisiko ist bei beiden Methoden gleich hoch. Eine deutliche körperliche Schonung sollte für insgesamt 3 Tage eingehalten werden, bei Berufstätigkeit erfolgt eine Krankschreibung.

Ergebnis:
Bei Untersuchung der Zahl der kindlichen Chromosomen liegt das Ergebnis der direkten Untersuchung nach 3 Tagen vor. Zusätzlich werden immer Kulturen der Chorionzotten angelegt deren Ergebnis nach 14 Tagen vorliegt.

Amniocentese (AC, Fruchtwasseruntersuchung)

Bei der Amniocentese wird etwas Fruchtwasser aus der Fruchthöhle entnommen, in der Regel zur Bestimmung der Anzahl der kindlichen Chromosomen. Das Schwangerschaftsalter sollte mindestens 14+0 SSW betragen. Im Einzelfall können auch bei der Fruchwasseruntersuchung bei bestimmten Fragestellungen, z. B. beim Vorhandensein bestimmter Erberkrankungen in der Familie der Eltern, nach vorheriger humangenetischer Beratung spezialisierte Untersuchungen vorgenommen werden.

Indikation:

  • mütterliches Alter >35 Jahre
  • Angst vor kindlicher Chromosomenerkrankung
  • auffälliger Ultraschall, Verdacht auf kindliche Fehlbildung
  • erbliche Chromosomenerkrankung/Stoffwechselerkrankung in der Familie welche vorgeburtlich zu diagnostizieren ist
  • auffälliger Triple-Test beim Frauenarzt
  • bei Verdacht auf einen offenen Rücken Bestimmung des Hormons alpha-Fetoprotein (AFP) im Fruchtwasser

Komplikationen:
Das Fehlgeburtsrisiko nach Amniocentese liegt bei erfahrenen Untersuchern deutlich unter einem 1%.

Durchführung:
Die Amniocentese wird ambulant durchgeführt. Unter Ultraschallsicht wird eine dünne Nadel in die Fruchthöhle eingeführt und ca. 16 ml Fruchtwasser entnommen. Das Risiko einer kindlichen Verletzung ist aufgrund der kontinuierlichen Ultraschallüberwachung des Eingriffs sehr gering. Eine deutliche körperliche Schonung sollte für insgesamt 3 Tage eingehalten werden, bei Berufstätigkeit erfolgt eine Krankschreibung.

Ergebnis:
Bei Untersuchung der Zahl der kindlichen Chromosomen liegt das Ergebnis nach 14 Tagen vor.

Cordocentese (Nabelschnurpunktion)

Eine Nabelschnurpunktion, d.h. eine kindliche Blutuntersuchung aus der Nabelvene, wird meist ab der 20. SSW durchgeführt und ist eher speziellen Fragestellungen vorbehalten.

Indikation:

  • schnelle direkte kindliche Chromosomenuntersuchung, z. B. bei Unklarheiten nach Chorionzottenbiopsie/Amniocentese
  • Verdacht auf kindliche Blutarmut (Anämie) oder Notwendigkeit der intrauterinen Therapie
  • Verdacht auf kindliche Infektion
  • kindliche Fehlbildungen im Ultraschall

Komplikation:
Das Fehlgeburtsrisiko bzw. Frühgeburtsrisiko bei lebensfähigem Kind nach Cordocentese, liegt bei
1-2%.

Durchführung:
Die Cordocentese wird je nach Schwangerschaftswoche und Krankheitsbild ambulant oder stationär durchgeführt. Unter kontinuierlicher Ultraschallüberwachung wird mit einer dünnen Nadel in die Nabelvene punktiert und etwas kindliches Blut entnommen. Sollte z. B. der Verdacht auf eine kindliche Blutarmut bestehen so kann die Behandlung des Kindes durch Gabe einer definierten Menge an Blut in die Nabelschnur in gleicher Sitzung begonnen werden.

Ergebnis:
Das Ergebnis bei Verdacht auf eine vorgeburtliche kindliche Blutarmut liegt innerhalb weniger Minuten vor. Die kindlichen Chromosomen liegen nach 3 Tagen vor. Abhängig von der Art der weiteren Untersuchungen, z. B. zur Erkennung einer vorgeburtlichen Infektion des Kindes, werden unterschiedliche Zeitintervalle bis zur Erhalt der Ergebnisse notwendig.