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Krankenhäuser erlassen Besuchsstopp – Einrichtungen wollen Patient*innen und Mitarbeitende schützen

Aktualisiert: Die Krankenhäuser in der Region Osnabrück wollen ihre Patient*innen und Mitarbeitenden noch besser vor dem Corona-Virus schützen und dazu beitragen, die Infektionszahlen zu reduzieren. Daher gilt ab Dienstag bis auf Weiteres im Klinikum Osnabrück, im Christlichen Krankenhaus Quakenbrück sowie den Krankenhäusern der Niels-Stensen-Kliniken ein Besuchsstopp.

Ausnahmen gelten für Begleitpersonen bei der Geburt sowie für Angehörige von Patienten in besonders kritischem Gesundheitszustand (z.B. Intensivstationen, Palliativstation, Pat. in der Sterbephase) und sollten vor Ort besprochen werden. Der Grund für die Maßnahme sind die weiter steigenden Corona-Infektionszahlen in der Region.

Die Geschäftsführer Werner Lullmann (Niels-Stensen-Kliniken), Frans Blok (Klinikum OS), Rudolf Küster (Klinikum OS) und Matthias Bitter (Quakenbrück) bedauern laut einem gemeinsamen Statement diesen notwendigen Schritt: „Uns ist bewusst, dass ein Besuchsstopp für unsere Patienten aber auch für deren Angehörige eine weitere Belastung darstellen. Jedoch muss der Schutz aller im Krankenhaus anwesenden Personen an höchster Stelle stehen. Insofern hoffen wir sehr auf das Verständnis für unsere Entscheidung“. 

 

Check-in 

Jeder Besuch im Klinikum Osnabrück erhöht für die Patienten und die Mitarbeitenden das Risiko einer COVID-19-Ansteckung. Aus diesem Grund gilt im Klinikum Osnabrück weiterhin ein Besuchsverbot mit einzelnen Ausnahmen:

 

  1. Besuche auf der Wöchnerinnenstation durch den Partner/die Partnerin sind täglich möglich.
  2. Besucher der Palliativstation: Täglich 1 Stunde Besuch von 1 Person*, max. 1 Stunde. 
  3. Besucher der NON-COVID Intensivstation bei Erfordernis Besuch von 1 Person* gleichzeitig, max. 1 Stunde. 
  4. Patienten in einer ärztlich dokumentierten Sterbephase können jederzeit Besuch auch über einen längeren Zeitraum von max. 2 Personen erhalten.
  5. Auf allen anderen Stationen inclusive IMC, Stroke Unit und Frührehabilitation gibt es nur für Sondersituationen eine einmalige Besuchserlaubnis für 1 Person* und max. 1 Stunde. 
  6. Die Besuchserlaubnis von Erziehungsberechtigten für Kinder < 18 Jahren regelt die/der zuständige(n) Chefärztin/Chefarzt.
  7. Die Besuchserlaubnis von gesetzlichen Betreuern unterliegt Einzelabsprachen.
  8. Besuche von Amtspersonen oder Seelsorgern sind jederzeit möglich.
  9. Besuche finden, außer bei Sterbenden, ausschließlich in der Zeit zwischen 09.00 Uhr und 17.30 statt.
  10. Besuchende von Sterbenden, die nach 17.30 Uhr einen Besuch durchführen, erhalten einen SARS CoV- 19 Schnelltest im Notaufnahmezentrum. 

*Die Notwendigkeit von Begleitpersonen (z.B. Kinder) muss vorab mit der Station abgesprochen werden. 

 

Alle Besucher und ambulanten Patienten des Klinikums müssen ab Mittwoch, dem 07.04.2021, vor Betreten des Klinikums einen kostenlosen SARS CoV-19 Schnelltest durchführen lassen. Nur mit negativem Schnelltest wird Zutritt zum Klinikum gewährt. Ausgenommen hiervon sind Besucher mit amtlicher Funktion (z.B. Polizei, Justiz) und Seelsorger im Rahmen ihrer dienstlichen Funktion. Der negative SARS CoV-19 Schnelltest führt zu einer Besuchsberechtigung für die folgenden 24 Stunden. 

Alle Schnelltests und präoperativen PCR-Abstriche vor einer stationären oder ambulanten Operation werden werktäglich zwischen 09.00 und 17.30 Uhr in der Teststation am Haupteingang des Klinikums Osnabrück durchgeführt. 

 

News-Kategorie Corona


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Silvia Kerst 
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E-Mail: silvia.kerst@klinikum-os.de 

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