Das wissenschaftliche Fach Neuropsychologie ist ein Teilgebiet der Psychologie, welches die Zusammenhänge zwischen den biologischen Prozessen des Gehirns und dem Verhalten sowie dem Erleben erforscht.
Das Anwendungsgebiet Klinische Neuropsychologie bezieht sich auf die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit (neurologischen) Erkrankungen und Schädigungen des Gehirns und seiner Funktionen.
Zu Beginn einer Neuropsychologischen Therapie steht die Beurteilung geistiger Fähigkeiten und emotionaler Verarbeitungsprozesse im Vordergrund. Grundlage dafür ist die Exploration der individuellen Lebensgeschichte (kulturell, beruflich, sozial). Weitere wesentliche Bestandteile sind die hypothesengeleitete Verhaltensbeobachtung sowie der adaptive Einsatz psychologischer Testverfahren. Sowohl zu Behandlungsbeginn als auch im weiteren Verlauf ist es ein grundlegendes Ziel, erkrankungsbedingte Veränderungen von Teilfunktionen zu erfassen, vor allem in den Bereichen
- Wahrnehmung
- Aufmerksamkeit und Konzentration
- Gedächtnis
- Planen, Problemlösen, Handlungskontrolle
- Erleben und Ausdruck von Gefühlen
Die diagnostische Beurteilung ist bereits Bestandteil der Therapie und daher untrennbar damit verknüpft.
Wesentliche (Patienten-)Ziele und Methoden einer neuropsychologischen Therapie sind
- Realisierung/Erkennen erkrankungsbedingter Einschränkungen
- realistische Selbsteinschätzung
- Akzeptanzgewinnung für die veränderten Lebensumstände
- Entwicklung realistischer Zukunftsperspektiven, Teilhabe erreichen
- funktionsorientierte Therapie zur Verbesserung spezifischer Teilfunktionen
- Adaption des Umfelds
- Einbeziehung von Bezugspersonen
Die neuropsychologische Abteilung des Zentrums für Neuromedizin im Klinikum Osnabrück verfügt über eine Akkreditierung als Weiterbildungsinstitut nach den Richtlinien der Psychotherapeutenkammer (PKN) und der Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP). Sie ist zuständig für die Beantwortung diagnostischer Fragestellungen akutneurologischer und elektiver Patienten, sowie für die neuropsychologische Therapie der in der Frührehabilitation befindlichen Patientinnen.
Im Rahmen der Kostenerstattung können ambulante Therapien erfolgen, ebenso neuropsychologische Gutachten für Versicherungen und Gerichte.