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3 Patienten beim Rehasport mit Gewichten3 Patienten beim Rehasport mit Gewichten

GERIATRISCHE REHABILITATION

Das Niedersächsische Geriatrie-Konzept (2012, LV Geriatrie) sieht für Geriatriezentren ausdrücklich die Kombination von Akutgeriatrie mit Frührehabilitation und Geriatrischer Rehabilitation vor. Auch die MED IV sieht im Rahmen seines Gesamtkonzeptes Betten zur Erbringung von Leistungen der Geriatrischen Rehabilitation nach § 111 SGB V vor. Aus Gründen der ausgeprägten Nachfrage nach Akutgeriatrischen Betten (Auslastung > 90%) können bei begrenzten räumlichen Ressourcen für die klassische Rehabilitation aktuell nur begrenzt Betten zur Verfügung gestellt werden.

Es muss zwischen drei Zugangswegen zur Geriatrischen Rehabilitation unterschieden werden. Die Rehabilitationsmaßnahme muss vorab von den Krankenkassen bewilligt werden:

  1. AHB Verfahren, Rehabilitation direkt im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung
  2. Antragsrehabilitation, die Rehabilitation wird vom Hausarzt beantragt
  3. Rehabilitation vor Pflege nach entsprechender Empfehlung des MDK im Rahmen des Pflegeversicherungs-Antragsverfahrens

Für die Patienten der geriatrischen Rehabilitation in Niedersachsen gelten klare, vom Arzt zu überprüfende Kriterien in Abgrenzung zur Akutgeriatrie/Frührehabilitation.

  • Das Indikationsspektrum entspricht dem der Geriatrischen Frührehabilitation.
  • Die Rehabilitationsmaßnahme umfasst Maßnahmen mit Einzel- und Gruppentherapien sowie einer aktivierend-therapeutischen Pflege im 24-Stunden-Konzept.
  • Die Zeitdauer der Behandlung richtet sich hierbei ausschließlich nach dem Erfordernis zur stationären Behandlung.
  • Die Kostenzusage der Kostenträger stellt hierbei nur einen Genehmigungszeitrahmen dar.
  • Die Rehabilitationsdauer bei geriatrischen Patienten ist individuell und wird häufig von der „Regelzeitverweildauer“ von drei Wochen abweichen. Die durchschnittliche Verweildauer für Patienten der Zugangswege a. und b. liegt in der MED IV bei knapp 17 Tagen, für den Zugangsweg c. bei 3 Wochen.