Frührehabilitation bedeutet den frühestmöglichen Beginn von strukturierten, konzeptorientierten, rehabilitativen Maßnahmen integriert in die stationäre Akutbehandlung des Patienten. Die Konzepte richten sich nach dem Bedarf der Patienten. Frührehabilitation ist Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V. Wir führen diese strukturierte Behandlung (Komplexbehandlung entsprechend dem Deutschen GRG – System) bei Patienten durch, bei denen über Frühmobilisation hinausgehender Behandlungsbedarf in ≥2 Bereichen besteht:
- Sitzen / Transfer / Stehen
- Gehen
- Toilettengang
- Waschen / Baden
- Kontinenz
- Haushaltsführung / IADL
Die Entscheidung diese Behandlung wird fachärztlich nach assessmentbasierter Entscheidung des geriatrischen Teams getroffen. Dies erfolgt primär bei Patienten, die in die MED IV aufgenommen wurden, darüber hinaus bei Patienten anderer Fachabteilungen des Klinikums nach fachärztlichem Konsil und bei Patienten aus anderen Kliniken, die zur Frührehabilitation verlegt werden
Nicht frührehabilitationsfähig ist ein Patient nur bei andauernder Intensivpflichtigkeit mit Kreislaufinstabilität oder bei Erkrankungen, die jegliche Mobilisierung verbieten.
Die Dauer der Frührehabilitation wird bestimmt durch die Notwendigkeit der akuten Krankenhausbehandlung. Falls aus Sicht des Behandlungsteams notwendig und sinnvoll kann in Einzelfällen im Anschluss eine unmittelbar anschließende Rehabilitationsbehandlung (Geriatrische Reha) bei den Kostenträgern beantragt werden.
Die Abgrenzung zwischen Frührehabilitation und Rehabilitation kann letztendlich nur der behandelnde Geriater unter Wertung des Gesamtverlaufes festlegen.