Als schadensminimierendes und lebenserhaltendes Element der suchtmedizinischen Versorgung ist die Substitutionsbehandlung bei manifester, für andere Therapieformen nicht mehr erreichbarer Opiatabhängigkeit etabliert. Es ist davon auszugehen, dass eine Teilgruppe substituierter Opiatabhängiger, die im Verlauf der ambulanten Behandlung und psychosozialen Begleitbetreuung eine Veränderungsmotivation und Compliance hinsichtlich ihres Beikonsums von Alkohol und/oder Medikamenten gezeigt haben, von einer stationären Rehabilitation, ggf. auch in modularer Ergänzung durch eine ganztägigambulante Phase als Entlassform profitieren können (Körkel J 2011).
Unser Behandlungsangebot richtet sich an Substitutionspatienten
- bei denen ein Entzug vom Substitut aus medizinischen Gründen (noch) nicht sinnvoll erscheint,
- die ihre Ziele im ambulanten Setting noch nicht vollständig erreichen konnten bzw. deren Zielerreichung gefährdet ist,
- deren Erwerbssituation oder Leistungsfähigkeit gefährdet ist,
- die einer intensiveren Rehabilitation bei somatischer oder psychiatrischer Begleiterkrankung wie Angst, Depression oder Persönlichkeitsstörung bedürfen, in deren Zuge häufig Beikonsum (Alkohol, Benzodiazepine) kompensatorisch eingesetzt wurde.